Rechtliches

STATUTEN

Statuten des Fanclub Draconis Fribourg — Version 1.0, Stand 2025.

Art. 1NAME UND SITZ

Unter dem Namen Fanclub Draconis Fribourg besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).

Art. 2SITZ

Der Sitz des Vereins befindet sich am jeweiligen Wohnort des Präsidenten.

Art. 3ZWECK DES VEREINS

Der Fanclub Draconis Fribourg verfolgt das Ziel, den HC Fribourg-Gottéron aktiv, leidenschaftlich und mit vereinter Energie zu unterstützen. Dabei steht nicht nur das Anfeuern im Stadion im Vordergrund, sondern auch die Pflege einer lebendigen und starken Fankultur.

Der Verein bietet eine Heimat für vor allem junge Fans — insbesondere aus dem deutschsprachigen Teil des Kantons Freiburg.

Draconis Fribourg versteht sich als dynamischer, kreativer und solidarischer Fanclub.

Art. 4MITGLIEDSCHAFT UND BEITRITT

Mitglied kann jede Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.

Voraussetzungen:

Mitgliedskategorien:

  1. Aktivmitglieder: Nehmen aktiv am Vereinsleben teil
  2. Vorstandsmitglieder: Besitzen exklusiv das Stimmrecht
  3. Gönnermitglieder: Unterstützen den Verein finanziell

Der Vorstand kann Beitrittsgesuche ohne Angabe von Gründen ablehnen. Jedes neue Mitglied erhält einen offiziellen Mitgliederschal.

Art. 5AUSTRITT

Ein Austritt ist jederzeit möglich und muss schriftlich dem Vorstand mitgeteilt werden. Wird der Jahresbeitrag bis zur Mitgliederversammlung nicht bezahlt, erlischt die Mitgliedschaft automatisch.

Art. 6AUSSCHLUSS

Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden bei:

Einsprache ist innert 14 Tagen möglich. Wiederaufnahme nur mit Zustimmung aller 8 Gründungsmitglieder.

Art. 7MITGLIEDERVERSAMMLUNG

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ und findet einmal jährlich statt. Einladung mindestens 14 Tage im Voraus.

Traktanden:

Beschlussfähig wenn die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend. Beschlüsse mit absolutem Mehr.

Art. 8VORSTAND

Der Vorstand besteht aus fünf Personen mit einer Amtsdauer von zwei Jahren. Wiederwahl möglich. Präsident und Vizepräsident werden durch die Mitgliederversammlung gewählt.

Art. 9FINANZEN

Die Mittel setzen sich zusammen aus Mitgliederbeiträgen, Gönnerbeiträgen, Spenden und Einnahmen aus Veranstaltungen. Ein Revisor wird für zwei Jahre gewählt.

Art. 10AUFLÖSUNG

Auflösung nur durch ausserordentliche Mitgliederversammlung mit allen 8 Vorstandsmitgliedern und 2/3-Mehrheit. Für Schulden haftet ausschliesslich der Verein.

Art. 11SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Über nicht geregelte Punkte entscheidet die Mitgliederversammlung. Diese Statuten treten mit Annahme in Kraft.

Jonas Ayer, Präsident

Düdingen, 25. März 2025